Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der highQu GmbH

 I.  Allgemeines:

Die nachstehenden Vertragsbedingungen in der bei Vertragsabschluss jeweils aktuell gültigen Fassung gelten für alle über unseren Online-Shop unter der  URL  http://www.highQu.com  und ansonsten begründete Verträge und den daraus resultierenden Lieferungen und Leistungen zwischen unserer Gesellschaft

 

highQu GmbH, Nelkenstraße 5, 76703 Kraichtal (Deutschland)

vertreten durch ihren Geschäftsführerin Rasa Sehlmeyer und Geschäftsführer Jürgen Jentner

 

Telefon: +49 (0)7250 - 33 13 401

Fax: +49 (0)7250 - 33 11 413

E-Mail: info@highQu.com

 

Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 290 860 605

Handelsregister: HRB 717643

Registergericht: Amtsgericht Mannheim

 

und dem Kunden in seiner Eigenschaft als Unternehmer.

Als Unternehmer ist dabei jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit handelt und dabei nicht als  Verbraucher im Sinne § 13 BGB anzusehen ist. Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Universitäten),  Eigenbetriebe und öffentlich rechtliche Sondervermögen (z. B. Stiftungen des Bundes)  im Sinne der §§ 14 / 310 BGB gelten ebenfalls als Unternehmer im Sinne dieser Vertragsbedingungen.

Unsere Gesellschaft stellt durch technische Anforderungen in ihrem Online-Shop sicher, dass der Unternehmer als Interessent bei seiner Anmeldung zu erklären hat, dass er kein privater Verbraucher ist, sowie die Waren und angebotenen (Service-) Dienstleistungen nur für Zwecke seines Unternehmens und nicht für private Zwecke bestellen, bzw. in Anspruch nehmen wird. Dieser Beschränkung muss er durch eigene Mitwirkung als „gelesen und verstanden“ zustimmen. Daneben hat der Kunde bei Anmeldung neben Name und Adresse weitere Angaben zum Empfänger der Lieferung und Rechnung zu machen.    

Die diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehende oder davon abweichenden Bedingungen des Käufers werden nicht Bestandteil eines Vertrags, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen des  Käufers die Leistungen ohne Erklärung eines Vorbehalts dazu ausführen. 

Sofern der Kunde die von unserer Gesellschaft angebotenen (Service-)Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, gelten hierbei zwischen unserer Gesellschaft und dem Kunden ergänzend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für  Serviceleistungen” in der bei Vertragsschluss  jeweils geltenden Fassung. Sie sind diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen angehängt und der Kunde kann sie vor Einleitung des Bestellvorgangs jederzeit einsehen und mittels des von ihm verwendeten Browsers ausdrucken.   

Bei jeder Bestellung hat der Kunde durch Betätigen eines „Buttons“ vor Abschluss des Bestellvorgangs gesondert zu erklären, dass er ausdrücklich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Form für seine Bestellung und den daraus resultierenden Kaufvertrag zustimmt. 

Unsere Gesellschaft behält sich vor, die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall werden die bisherigen Kunden bei Bestellung vor dem jeweiligen Vertragsabschluss auf die entsprechenden Änderungen in den Bedingungen hingewiesen.

 

II. Angebot, Auftrag und Lieferung: 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sie stellen für den Kunden keine Garantien im rechtlichen Sinne dar. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Die im Online-Shop, auf Katalogen und sonstigen Werbemedien dargestellten Produkte und Serviceleistungen stellen kein verbindliches Angebot unserer Gesellschaft dar; es handelt sich hierbei vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
  2. Durch Absenden der Bestellung aus dem „virtuellen Warenkorb“ in unserem Online-Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Der Kunde wird vor der endgültigen Abgabe einer Vertragserklärung dazu aufgefordert, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu bestätigen. Bei etwaigen Eingabefehlern besteht die Möglichkeit, über die Funktion des verwendeten Browsers zu der vorherigen Website zurückzuspringen, um neue Angaben zu machen. Den Zugang seiner Bestellung wird ihm unsere Gesellschaft unverzüglich per E-Mail bestätigen.
  3. Geringfügige handelsübliche Abweichungen von unseren Produktangaben über Maße, Gewichte, Gehaltsangaben, Beschaffenheit, Leistung, Ausführung und Qualität bleiben vorbehalten. Die Angaben im Online-Shop, in Katalogen, Schreiben, Angeboten, Sendungen mit Werbematerial, Auftragsbestätigungen und Rechnungen enthalten keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern nur unverbindliche Informationen. 
  4. Unsere Gesellschaft ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch die Gesellschaft zustande, wobei der ausdrücklichen Annahme die Zusendung der Ware an den Kunden gleich gestellt ist. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko und behalten uns vor, im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer vom Vertrag zurück zu treten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen gemäß Ziffer X dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren.
  5. Lieferzeiten sind für uns unverbindlich, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich anerkannt haben. Halten wir eine vereinbarte Lieferfrist nicht ein, so kann der Kunde nur nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe  Ziffer IX  dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen anstatt der Leistung geltend machen. Dies gilt nicht, sofern wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben oder die Setzung einer Nachfrist nach §§ 323 Abs. 2 oder 281 Abs. 2 BGB entbehrlich ist.
  6. Lieferbar  sind nur die in unseren jeweils gültigen Preislisten  aufgeführten Einheiten. Wir sind  zur Aufteilung der Lieferung in Teillieferungen, beziehungsweise Teilleistungen berechtigt.  Jede Teillieferung oder Teilleistung kann gesondert berechnet werden. Erbringen wir nur eine Teilleistung, so ist der Kunde zum Rücktritt vom ganzen Vertrag nur berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Berücksichtigung eines objektiven Maßstabes kein Interesse hat. Im Falle eines wirksamen Rücktritts werden eventuell schon vorab geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden zurückerstattet. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
  7. Die Art und Weise des Versands, insbesondere den zu beauftragenden Frachtführer bestimmen wir, sofern uns nicht der Kunde schriftliche Weisungen hierzu erteilt. Der Versand erfolgt  DDP  (Incoterms 2010) nach Bestimmungsort.  Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht aber auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben haben. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt. Eine Selbstabholung von Waren durch den Kunden ist nur nach erfolgter Vorauskasse und vorheriger Vereinbarung eines Abholtermins möglich.
  8. Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift bei seiner Bestellung angegeben zu haben. Sollte der Kunde fehlerhafte Adressdaten hinterlegt haben und sollte es dadurch zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen, etwa erneut anfallende Versandkosten, so hat diese der Kunde zu tragen.    

 

III. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug: 

  1. Alle unsere Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, einschließlich der Standartverpackungskosten für die Produkte,  zuzüglich  der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und eventuell anfallender Zölle oder Gebühren bei grenzüberschreitenden Lieferungen ins Nicht EU Ausland. Transportkosten und Sonderverpackungen werden extra berechnet. Sie richten sich nach dem jeweiligen konkreten Angebot. Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.  Eine Versicherung des Transports erfolgt, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden.
  2. Sollten wir nach Ablauf von drei  Monaten nach Vertragsabschluss,  d. h. in der Regel nach unserer Auftragsbestätigung, unsere Preise allgemein anheben oder ermäßigen, so gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Preis und nicht der aktuelle Preis im Zeitpunkt der Auftragsannahme. Eine Preisanpassung findet nicht statt, wenn die Lieferung schon innerhalb von 8 Tagen nach Abschluss erfolgt.
  3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach  Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dieses gesondert schriftlich vereinbart wurde oder ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt ist und die vereinbarte Frist eingehalten wurde. Wir behalten uns insbesondere vor, Neukunden nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern. Bei Großaufträgen und in sonstigen Sonderfällen behalten wir uns eine Belieferung nur gegen Vorauskasse vor.
  4. Die Kundenzahlungen erfolgen unbar. Wir akzeptieren die im Online-Shop angeführten und dem Kunden zur Auswahl gestellten Zahlungsmethoden. Der Kunde wählt hieraus die von ihm bevorzugte Zahlungsart aus. Zur Vermeidung von Fehlbuchungen und daraus resultierender Mahnungen sind wir darauf angewiesen, beim Zahlungseingang die betreffende Rechnungsnummer,  das  Rechnungsdatum und die einzelnen Rechnungsbeträge zu erfahren. Diese Daten befinden sich auf allen unseren Rechnungen. Wenn der Zahlende nicht mit dem Empfänger identisch ist, muss bei der Zahlung zusätzlich noch angegeben werden, auf wessen Namen die betreffende Rechnung ausgestellt war.  Bei Zahlungen ohne diese Angaben übernehmen wir keine Gewähr für die richtige Zuordnung der Zahlung.
  5. Im Fall einer Lieferung gegen Nachnahme erfolgt die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten zum Zeitpunkt der Anlieferung direkt an das den Versand durchführende Transportunternehmen. Soll die Zahlung durch Bankeinzug oder mittels Kreditkarte erfolgen, ermächtigt der Kunde unsere Gesellschaft mit Bekanntgabe seiner Konto-, beziehungsweise Kreditkartendaten dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag, einschließlich etwaig anfallender Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten bei Fälligkeit von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl beziehungsweise IBAN und SWIFT-BIC bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen (Bankeinzug), beziehungsweise auf der Kreditkarte des Kunden belasten zu  lassen.
  6. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, sind wir berechtigt, vor Lieferung oder vor dem fälligen Zahlungstermin die volle Zahlung des Kaufpreises zu verlangen. Auch können wir in diesem Fall aus laufenden Verträgen zurücktreten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte ableiten kann. 
  7. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von  8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. 
  8. Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Darüber hinaus ist die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns ausgeschlossen.

 

IV. Eigentumsvorbehalt:

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat.  Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Wir sind berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehenden und noch nicht bezahlten Produkte jederzeit zurück zu fordern, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere fällige und angemahnte Rechnungen nicht bezahlt. Die Rücknahme des Produkts steht dann einem Rücktritt vom Vertrag gleich und wir sind zur Verwertung dieser zurück genommenen Produkte zum Ausgleich unserer Forderungen berechtigt. 
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist der Kunde nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges befugt. Der Kunde tritt dabei schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Betrages unserer Rechnung zur Sicherung unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit ihm vorrangig an uns ab.
  4. Der Kunde wird Zahlungen,  die er aus dem Verkauf unserer Vorbehaltsware erhält,  in erster Linie auf den nicht an uns abgetretenen Teil der Gesamtforderung anrechnen,  sofern der Zahlende nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
  5. Soweit Eigentumsvorbehalte zu unseren Gunsten bestehen oder Forderungen des Kunden an uns abgetreten sind, ist der Kunde zur Erteilung der für die Wahrung unserer Rechte notwendigen Auskünfte verpflichtet. Das gilt insbesondere für Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder uns abgetretene Forderungen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltsgut hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte dann nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall und alle sonstigen im Rahmen dieser Intervention anfallenden Kosten.
  6. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen ermächtigt.  Unser Recht, abgetretene Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  8. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der neuen Sache für uns.
  9. Sofern der Wert der uns gegebenen Sicherheiten den Betrag unserer Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, sind wir zur Rückabtretung in entsprechendem Umfang verpflichtet. Mit der Erfüllung unserer Forderungen,  einschließlich aller Nebenforderungen,  gehen die Sicherheiten ohne besondere Rückübertragung automatisch wieder auf den Kunden über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

 

V. Verwendungszweck der Produkte, Pflichten des Kunden:

  1. Unsere Produkte sollen der wissenschaftlichen Forschung dienen.  Für diese Zwecke wurden sie entwickelt. Mit dem Erwerb der Produkte erwirbt der Kunde und sonstige berechtigte Nutzer nur das Recht zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung. Alle Rechte an geistigem Eigentum in den vertriebenen Produkten und alle Informationen über das anwendungsspezifische „Know How“ gehen nicht auf den Kunden, bzw. sonstige Nutzer über. Abweichende Regelungen hierzu sind vorab schriftlich mit einem autorisierten Vertreter unserer Gesellschaft zu vereinbaren. Mit dem Erwerb der Produkte anerkennt der Kunde diese Nutzungsbeschränkungen. Wir behalten uns im Einzelfall vor, die Kunden schriftlich versichern zu lassen, dass ein Produkt weder für nicht bestimmte Anwendungen bezogen, noch verwendet oder weiterveräußert wird. Sämtliche Produkte dürfen nur im Labor und unter Aufsicht einer fachlich qualifizierten Person verwendet werden. Ein direkter Verkauf an Privatverbraucher erfolgt  nicht. Wir weisen hiermit auch alle Kunden nochmals ausdrücklich darauf hin diese Produkte nicht an Privatverbraucher weiter zu geben.       
  2. Eine Verwendung unserer Produkte für humanmedizinische oder diagnostische Zwecke, oder als Arzneimittel, ist nur zulässig, wenn solch eine Verwendung nach den für den Kunden und den Verwender maßgeblichen gesetzlichen Regelungen erlaubt ist und, soweit erforderlich, auch eine Genehmigung der zuständigen Behörden vorliegt. Darüber hinaus bedarf eine derartige Verwendung unserer Produkte, die vorherige schriftliche Zustimmung durch uns. Ausdrückliche Verwendungshinweise auf der Verpackung (z. B. „In vitro Diagnostikum”) stehen einer schriftlichen Zustimmung gleich, sie ersetzen aber nicht behördliche Genehmigungen, die im Land des Anwenders eventuell zusätzlich erforderlich sind.
  3. Kunden, die unsere Produkte in der industriellen Produktion verwenden, tun dies auf eigenes Risiko.  Da wir die möglichen Verfahren und Prozesse  für solch eine industrielle  Verwendung unserer  Produkte nicht voraussehen oder kontrollieren können,  müssen wir hier jede Gewährleistung oder Haftung ablehnen.  Unsere Anwendungshinweise sind dabei in solchen Fällen nur als unverbindliche Empfehlung zu betrachten.
  4. Soweit wir bei bestimmten Produkten eine Lieferzusage unsererseits von dem Verwendungszweck der Produkte beim Kunden abhängig machen müssen, haftet der Kunde für alle etwaigen Nachteile, die uns aus unzutreffenden Angaben seinerseits erwachsen. Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erfolgen darf, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden sollen. Die Verbraucher unserer Waren sind gehalten, auf unsere Produkte die Richtlinien für Laboratorien der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie anzuwenden. Sie haben die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit den Stoffen zu beachten. Privatpersonen können nicht mit Chemikalien beliefert werden.  
  5. Angaben zur Verwendbarkeit der Waren durch uns sind keine Zusicherungen oder Garantien. Einschlägig identifizierte Verwendungen nach der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) in der jeweiligen Fassung stellen weder die Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. Insbesondere vor der Verwendung für medizinische Zwecke, bei der Lebensmittel- oder Genussmittelverarbeitung, der Pflanzenanzucht und ähnlichem sind unsere Produkte auf ihre diesbezügliche spezifische Eignung vom Verwender zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Naturstoffe, die immer geringfügigen Gehaltsschwankungen unterliegen. Eine Haftung für diese Art der Verwendung kann daher von uns nicht übernommen werden.
  6. Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass von uns vertriebene Produkte naturgemäß zum Teil eine sehr eng begrenzte Haltbarkeitsdauer haben. Die voraussichtliche Haltbarkeit der Produkte ist in diesen Fällen den Produktverpackungen und Produktbeschreibungen zu entnehmen. Bei einer Nutzung über das angegebene Haltbarkeitsdatum hinaus entfallen alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche für den Kunden und sonstige Nutzer. 
  7. Die von uns vertriebenen Produkte und alle damit in Zusammenhang stehenden Informationen unterliegen der Exportkontrolle und sonstiger gesetzlicher Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die Bestellung des Kunden gilt gleichzeitig als Erklärung gegenüber uns, dass er diese Gesetze im gleichen Maße für sich achtet und auch weder direkt noch indirekt diese gesetzlichen Regelungen durch Verkauf, Import, Export oder sonstigen Transfer an Dritte zu umgehen sucht.   
  8. Beraten wir den Kunden in Wort, Schrift oder durch Versuche, so geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für uns und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Ware erfolgt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

 

VI. Europäische Chemikalienverordnung „REACH“:

  1. Gibt der Kunde uns eine Verwendung gemäß Artikel 37.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) bekannt, die eine Aktualisierung der Registrierung oder des Stoffsicherheitsberichts erforderlich macht oder die eine andere Verpflichtung nach der REACH - Verordnung auslöst, erstattet uns der Kunde alle nachweislichen Aufwendungen. 
  2. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die durch die Bekanntgabe dieser Verwendung und die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung durch uns entstehen. Eine Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung auf vom Kunden veranlassten Umständen beruht indem er seine öffentlich rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der REACH Verordnung nicht erfüllt.  
  3. Sollten wir aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes nicht in der Lage sein, eine Verwendung des Produkts durch den Kunden als identifizierte Verwendung mit einzubeziehen und sollte der Kunde entgegen unserem Rat beabsichtigen, die Ware in der Weise zu nutzen, von der wir abgeraten haben, können wir vom Vertrag zurücktreten.

 

VII. Verwendung von Kundendaten und Kundenschutz:

  1. Kundenschutz kann nur ausnahmsweise für Einzelprodukte bei garantierten Abnahmemengen gewährt werden und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit uns.
  2. Wir sind berechtigt, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

 

VIII. Annahmeverzug des Kunden, Stornierung von Bestellungen im Online- Shop, Rücksendung von gelieferten Waren:

  1. Kommt der Kunde in Verzug bei der Annahme ordnungsgemäß gelieferter Ware oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Rechte oder Ansprüche behalten wir uns vor. Im Fall eines Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  2. Bestellungen über unseren Online-Shop unter URL http: //www.highQu.com können noch bis 15.30 h am Bestelltag storniert werden, falls eine Auslieferung der Waren an den Kunden noch nicht erfolgt ist. Die Stornierung einer Bestellung durch den Kunden muss schriftlich per E-Mail oder Fax erfolgen und die Bestellnummer, Kundennummer, Namen und Vornamen des Kunden enthalten. Eine Bestätigung der erfolgten Stornierung der Bestellung durch uns erfolgt ebenfalls schriftlich per E-Mail oder Fax. Sollte die Auslieferung der Waren noch vor dem rechtzeitigen Eingang der Stornomeldung des Kunden bei uns erfolgt sein, so wird dieser über den verspäteten Eingang der Stornierung seiner Bestellung ebenfalls schriftlich per E-Mail oder Fax informiert.      
  3. Eine Rücksendung von Waren bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, da dieses bei Temperaturempfindlichkeit der Produkte und eventuellen Gesundheitsgefahren beim Umgang mit den Produkten nur eingeschränkt möglich ist. Bei Produkten mit Verfallsdatum ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Chemikalien zur Vernichtung zurückzunehmen, ist uns nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich. Sonderanfertigungen aller Art und Sonderabfüllungen können ebenfalls nicht zurückgenommen werden.
  4. Erklären wir uns bereit, neue Ware (sofern noch in unversehrten Originalpackungen) zurückzunehmen, so erfolgt eine Annahme nur bei ordnungsgemäßer  Versandverpackung und gegebenenfalls in entsprechend gekühltem oder gefrorenen Zustand. Die Rücksendung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Kosten des Kunden. 
  5. Vorstehende Regelungen gelten nicht, soweit die Rücksendung auf einen Mangel der Lieferung oder auf einem sonstigen Verschulden des Lieferers beruht.

 

IX. Höhere Gewalt:

Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung durch Ereignisse von höherer Gewalt, wie staatliche Reglementierungen, Streiks und andere Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, unabwendbare sonstige Ereignisse, Krieg, Aufstand und Unruhen, Feuer, Überschwemmungen oder Wasserschäden, Explosionen, Handelssperren, Nichterlangen oder Rücknahme einer Export- oder Importgenehmigung, sonstige Betriebsstörungen, Lieferverspätungen von Vorlieferanten oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Ein Schadenersatz des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

X. Transportschäden:

  1. Der Kunde wird unsere Gesellschaft nach besten Kräften unterstützen, soweit diese Ansprüche gegenüber einem Transportunternehmen, beziehungsweise einer Transportversicherung geltend macht.
  2. Warenlieferungen sind vom Kunden auf etwaige Transportschäden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Wird eine beschädigte  Lieferung nicht vom Kunden zurückgewiesen,  hat er  die Verpackung aufzubewahren.
  3. Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung der Ware äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dieses unserer Gesellschaft innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen sieben Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.
  4. Offensichtliche Mängel an gelieferter Ware, Transportschäden, Mengenabweichungen oder Fehllieferungen sind uns spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.  Verborgene Mängel sind uns unverzüglich (innerhalb einer Woche) nach deren Entdeckung zu melden. Werden diese Rügefristen vom Kunden nicht eingehalten, erlöschen, soweit gesetzlich zulässig, die ansonsten   bestehenden Mängelansprüche. Bei Kaufleuten im Sinne § 377 des Handelsgesetzbuches ist eine ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bei Lieferung der Produkte die Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 

 

XI. Mängelgewährleistung, Haftungsbeschränkungen, Haftungsfreistellung:

  1. Unsere Gewährleistung und Haftung richtet sich nach Maßgabe der folgenden Absätze. Eigene Garantien für die angebotenen Artikel werden nicht gegeben. Die Präsentation der Artikel in unserem Online-Shop ist lediglich als reine Leistungsbeschreibung anzusehen.
    Etwaige Anfragen und / oder Beanstandungen jeglicher Art sind an unsere Gesellschaft über die unter Ziffer I angeführten Kontaktdaten zu richten. Keine Gewährleistung oder Haftung besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind.
  2. Offensichtliche Mängel an gelieferter Ware, Transportschäden, Mengenabweichungen oder Fehllieferungen sind uns spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich über die genannten Kontaktdaten anzuzeigen.  Verborgene Mängel sind uns unverzüglich (innerhalb einer Woche) nach deren Entdeckung zu melden. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Mängelanzeige. Werden diese Rügefristen vom Kunden nicht eingehalten, erlöschen, soweit gesetzlich zulässig, die ansonsten   bestehenden Mängelansprüche. Bei Kaufleuten im Sinne § 377 des Handelsgesetzbuches ist eine ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bei Lieferung der Produkte die Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 
  3. Bei berechtigten Beanstandungen  werden wir innerhalb angemessener Frist Fehlmengen nachliefern, beziehungsweise nach unserer Wahl die Ware umtauschen oder bestehende Mängel beseitigen. Alle hierbei anfallenden notwendigen Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer Rücksendung des fehlerhaften Produkts, trägt unsere Gesellschaft. 
  4. Hat uns der Kunde eine angemessene Frist gesetzt zur Nacherfüllung, so kann er nach erfolglosem Ablauf der Frist die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder wahlweise vom Vertrag zurücktreten. Das Erfordernis der Setzung einer angemessenen Nachfrist entfällt, sofern die Setzung einer Nachfrist nach § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich ist, die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Kunden unzumutbar ist,  oder diese von uns verweigert wurde.  Bei der Lieferung mangelhafter Waren ist der Kunde ansonsten zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Berücksichtigung eines objektiven Maßstabes kein Interesse mehr hat. Ein Verschulden unsererseits ist für die Anwendung des gesetzlichen Rücktrittsrechts durch den Kunden bei mangelhaft ausgelieferten Produkten unerheblich. 
  5. Wir haften auf Schadens- und Aufwendungsersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, für arglistig verschwiegene Mängel, für Personenschäden, für sonstige unerlaubte Handlungen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegenüber dem Händler, für anfängliche Unmöglichkeit, sofern wir die anfängliche Unmöglichkeit bei Vertragsschluss kannten oder kennen mussten sowie für die vereinbarte Beschaffenheit der verkauften Ware,  sofern wir eine schriftliche Garantie für deren Beschaffenheit übernommen haben.  
  6. Wir haften nicht im Falle einfacher oder leichter Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich dabei nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind nur Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um wesentliche Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind. Eine Haftung bei sogenannten unwesentlichen Vertragspflichten ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  7. Wir haften nur  in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, ist so weit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung nach Ziffer 4 und 5 nur auf solche Schäden die auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
  8. Bei einer Teilleistung oder der Lieferung mangelhafter Waren ist der Kunde zum Schadensersatz anstatt einer mangelfreien und vollständigen Lieferung oder zum  Aufwendungsersatz seiner Mehrkosten nur berechtigt, wenn er an der erbrachten Lieferung unter Anlegung eines objektiven Maßstabes kein Interesse hat. Im Übrigen ist jegliche weitere Haftung hierfür ausgeschlossen.
  9. Alle Gewährleistungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche entfallen, soweit gesetzlich zulässig bei unsachgemäßer Behandlung und Verarbeitung unserer Produkte. Für alle Verschleißteile, wie bewegliche Teile, Schläuche, Spritzen,  etc. wird keine Haftung übernommen.
  10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Produkte, sofern für diese nicht das geringere Haltbarkeitsdatum des Produktes gilt. In diesem Fall ist das kürzere Haltbarkeitsdatum des gelieferten Produkts die Grundlage für die Gewährleistungsfrist.  Mit Ablauf des Haltbarkeitsdatums erlischt jede gesetzliche Gewährleistung. Diese Frist gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so beginnt die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungs- und Haftungsansprüche mit Übergang der Gefahr auf den Kunden. 

    Andere Ansprüche des Kunden als Mängelansprüche, insbesondere Haftungsansprüche wegen Nebenpflichtverletzungen, vorvertraglicher Haftung oder einer unerlaubten Handlung verjähren in zwei Jahren ab ordnungsgemäßer Ablieferung der Ware.

    Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Ansprüche, ausgeschlossen.  
  11. Soweit wir Auskünfte erteilen oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  12. Der Kunde stellt unsere Gesellschaft von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen  Verletzung ihrer Rechte oder Gesetzesverstößen geltend machen, sofern diese im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Shops durch den Kunden stehen. Der Kunde  übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung der Rechte Dritter oder die Gesetzesverstöße nicht von dem Kunden zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet unserer Gesellschaft für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sein könnten.

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragstextspeicherung, Vertragssprache und Salvatorische Klausel:

  1. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist der Sitz unserer Gesellschaft in Deutschland.  
  2. Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind oder Kunden die ihren Wohn-, bzw. Geschäftssitz nicht in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht begründet. Dasselbe gilt, wenn ein solcher Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohn- / Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Unsere Befugnis, wahlweise auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand, wie am Sitz des Kunden anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Alle Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG), vom 11.04.1980, finden hier keine Anwendung.
  4. Die Vertragssprachen sind deutsch und englisch, wobei für alle Vertragspartner die deutsche Version bindend ist. Die Vertragstexte über alle Bestell- und Liefervorgänge in unserem Online-Shop werden durch unsere Gesellschaft gespeichert. Die Bestell- und Lieferdaten mitsamt den Vertragsbestimmungen einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen dem Kunden gesondert in Textform  im Online-Shop zur Verfügung. Diese sind über die Startseite und den internen Kundenbereich nach Anmeldung als registrierter Nutzer mit Namen und Kundenpasswort auch weiterhin nach Absendung der Bestellung für den Kunden abrufbar.
  5. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweisen sie sich als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle der Kenntnis der Lücke gewählt worden wären.

 

Ergänzende AGB für Servicevereinbarungen

 

I.  Allgemeines:

Diese ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten ausschließlich für alle von uns angebotenen Serviceleistungen,  gleich ob es sich um Leistungen aufgrund einer Service-Vereinbarung handelt oder um sonstige Werk- oder Dienstleistungen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden haben und den Vertrag vorbehaltlos ausführen. Diese AGB ersetzen beziehungsweise gehen jeder anderen zuvor getroffenen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden vor.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und durch einen unserer vertretungsberechtigten Repräsentanten unterzeichnet, sind alle vor dem Abschluss einer Service-Vereinbarung mündlich erteilten Informationen oder  in veröffentlichen Publikationen enthaltene Informationen und Ratschläge stets unverbindlich und nicht Bestandteil einer Servicevereinbarung.

Wenn nicht in der Servicevereinbarung ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem vertretungsberechtigten Repräsentanten von uns unterzeichnet gilt keine Erklärung zu Bedingungen, Garantien, Gewährleistungsrechten (gleichgültig ob gesetzlich oder gewohnheitsrechtlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart) als durch unsere Gesellschaft abgegeben oder als Bestandteil eines Vertrages zwischen unserer Gesellschaft  und dem Kunden als vereinbart.

 

II. Serviceleistungen:

  1. Serviceleistungen umfassen alle in der einzelnen Servicevereinbarung detailliert beschriebenen Dienstleistungen für den Kunden.
  2. Serviceleistungen im Zusammenhang mit Laborgeräten beziehen sich ausschließlich auf die von uns vertriebenen Geräte und umfassen nur die gesondert vertraglich vereinbarten Leistungen. Leistungen aus gesetzlicher Gewährleistungsverpflichtung, vertraglicher Garantie und Kulanz in direktem Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Laborgeräte sind kein Bestandteil der Servicevereinbarung. Diese Leistungen richten sich ausschließlich nach Textziffer X in Teil I der Verkaufs- und Lieferbedingungen.    
  3. Unabhängig von den Serviceleistungen für Laborgeräte wird als ein eigenständiger Service die Entgegennahme von Kundenaufträgen für Produzenten aus den Bereichen Genomik, Proteomik, Transkription, Genexpression, Genregulierung und Screening betrieben. Deren Leistungen umfassen dann beispielsweise die Synthese von DNA (z. B. Oligonukleotiden, Genen), RNA (z. B. siRNA, miRNA) oder von Proteinen, die Aufreinigung von DNA (z. B. Oligonukleotiden, Genen, Plasmiden, gDNA, PCR-Produkten) oder Proteinen, die Klonierung von DNA und PCR-Produkten, Polymerasekettenreaktionen, die Produktion von kundenspezifischen Produkten oder Analysen, die Protein Expression und das Screening von Genbibliotheken, Trug Targets oder der Toxizität.       

 

III. Service-Voraussetzungen für Laborgeräte:

Sofern nichts Abweichendes schriftlich mit uns vereinbart wurde, ist ein Laborgerät, das (I) nicht fach- und sachgerecht verwendet wurde oder einer nicht üblichen physikalischen oder elektronischen Belastung unterliegt, (II) vom Kunden ohne unsere vorherige Genehmigung verändert wurde, (III) nicht von unserer Gesellschaft gewartet wurde oder der Versuch der Wartung durch Dritte stattgefunden hat, (IV) ohne unsere Genehmigung an einen anderen Standort gebracht wurde, nicht von der Servicevereinbarung umfasst. Die Standardpreise gelten für das vorgenannte Laborgerät nicht.

 

IV. Vertragsbeginn:

Die Servicevereinbarung tritt an dem in der Service-Vereinbarung festgelegten Datum oder an dem Datum, an dem wir mit der Serviceleistung oder Lieferung der Teile begonnen haben, in Kraft, wobei hier das zeitlich frühere Ereignis maßgeblich ist („Vertragsbeginn“).

 

V. Allgemeine Durchführung der Serviceleistungen:

  1. Unsere Gesellschaft erbringt ausschließlich die in einer Servicevereinbarung vereinbarten Services. Wenn nicht ausdrücklich in einer Servicevereinbarung für Laborgeräte vereinbart, beinhaltet der Service keine Instandsetzungsmaßnahmen im Falle einer Betriebsunterbrechung des Laborgeräts. Wir können hierbei für den Service an einem Laborgerät nach eigener Wahl neue oder erneuerte Teile einsetzen. Jeder Bestandteil, der durch uns während der Durchführung des Services ersetzt wurde, geht in unser Eigentum über.  Der Kunde wird sicherstellen, dass dieser Bestandteil des Laborgeräts frei von Rechten Dritter ist und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben, frei.
  2. Die Durchführung der Serviceleistungen findet während der üblichen Arbeitszeiten in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr statt. Ausgenommen hiervon sind alle gesetzlichen Feiertage, sofern wir nicht in der Vereinbarung ausausdrücklich und schriftlich hiervon abweichenden Zeiten zustimmen.
  3. Es ist uns gestattet, die vertraglichen Verpflichtungen aus einer Servicevereinbarung für Laborgeräte sowie diese Verkaufs- und Lieferbedingungen mit den ergänzenden AGB auf Subunternehmer zu übertragen.
  4. Sofern nicht ausdrücklich in der Servicevereinbarung für Laborgeräte erklärt, ist Folgendes nicht vom Service mit umfasst: (I) die Lieferung von Verbrauchsmaterial, Verschleißteilen und Zubehör (insbesondere Lampen, Glasteile, Filter, Spritzen, Schläuche, Luftfilter, Speichermedien jedweder Art, Druckerzubehör, Säulen, thermostatische Platten,); (II) die Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Beschädigung des Datenträgers (insbesondere Festplatten) und / oder der Software; (III) Veränderungen oder Standortwechsel des Laborgerätes; (IV) Anwendungsunterstützung für Protokoll / Methodenentwicklung und Kundentraining. Die vorgenannten Leistungen können, sofern sie nicht in der Service-Vereinbarung enthalten sind, separat angeboten und durchgeführt werden.
  5. Der Service der Entgegennahme von Kundenaufträgen und deren Weiterleitung stellt eine reine Vermittlungsleistung von uns zwischen dem Kunden und dem Produzenten dar. Der definierte Kundenauftrag wird von uns in der vorgelegten Form angenommen und direkt an den Produzenten weitergeleitet. Dieser entscheidet dann ob er den Kundenauftrag in der vorliegenden Form annehmen kann oder nicht. Das für den Kunden fertig gestellte Produkt wird wahlweise direkt vom Produzenten an ihn ausgeliefert oder die Auslieferung erfolgt über uns. Eine Überprüfung des Auftrags bei Entgegennahme und der gefertigten Produkte nach Auftragsdurchführung ist kein Bestandteil dieser Serviceleistung. Die Abrechnung des Kundenauftrags, die Einziehung der Gelder für den Produzenten und deren Weitergabe an diesen ist Teil der Serviceleistung, wie auch die Entgegennahme von Mängelanzeigen des Kunden und deren Weiterleitung oder die Entgegennahme von dessen Änderungswünschen. Hinsichtlich der vom Kunden in Auftrag gegebenen Produkte oder sonstiger Leistungen sind wir auch bei Auftragsannahme und Betreuung des gesamten Vorgangs weder als Produzent im Sinne des Gesetzes, noch als Vertreter des Produzenten für Deutschland anzusehen.       

 

VI. Pflichten des Kunden bei Servicevereinbarungen  für Laborgeräte:

  1. Der Kunde hat für das Laborgerät eine angemessene Umgebung gemäß der spezifizierten Betriebsbedingungen sowie Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Betriebsstörungen, insbesondere durch Leistungsabfall in der Stromversorgung zu gewährleisten und die von uns vorgegebenen regelmäßigen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Eine „angemessene Umgebung“ bedeutet insbesondere dass die Lagerung / Aufstellung und der Betrieb des Laborgerätes auf einem ebenen Untergrund frei von Schlägen und Erschütterungen stattfinden muss.
  2. Bei Störungen des Laborgeräts hat der Kunde uns umgehend zu benachrichtigen und dem Personal unserer Gesellschaft auf Anfrage ungehinderten Zugang zu dem Laborgerät zu gewähren. Soweit erforderlich stellt der Kunde unserem Personal dazu Zugangsberechtigungen (Ausweise o. ä.) zur Verfügung.
  3. Soweit nicht abweichend in der ServiceVereinbarung geregelt, wird der Kunde uns die notwendigen Materialien und Informationen, die für den Service benötigt werden, zur Verfügung stellen.
  4. Der Kunde wird vor Durchführung des Services durch Vertreter unserer Gesellschaft eine Sicherung aller relevanten Daten vornehmen, insbesondere Parameter und Funktionsdaten für das Laborgerät sichern.
  5. Der Kunde wird nach Durchführung des Services gegenüber unserer Gesellschaft bestätigen, dass sich das Laborgerät in einem ordnungsgemäßen Betriebszustand befindet und bestimmungsgemäß funktioniert.
  6. Der Kunde hat angemessene Arbeits- und Sicherheitsbedingungen für das Personal unserer Gesellschaft zu gewährleisten und die erforderlichen Unterweisungen unserer Mitarbeiter für Notfälle durchzuführen.

 

VII. Ausführung der Leistungen beim Annahmeservice für Produktionsaufträge:

  1. Der Kunde erteilt den Auftrag direkt gegenüber dem Produzenten. Die Annahme des Kundenauftrags erfolgt direkt durch den Produzenten. Eine Entgegennahme des Auftrags durch uns begründet noch keine Rechtspflicht zur Erfüllung des erteilten Auftrags, sondern nur dessen schnelle und vollständige Weiterleitung an den für die Durchführung des Auftrags ausgewählten Produzenten. 
  2. Die Verantwortlichkeit für unsere Gesellschaft umfasst ausschließlich die ordnungsgemäße Vertrags-, bzw. Geschäftsanbahnung zwischen Kunde und Produzent, die Vertraulichkeit hinsichtlich aller uns gegebenen Informationen zum jeweiligen Auftrag, die ungeprüfte Aushändigung des erstellten Produktes, die Weiterleitung der Kommunikation zwischen Kunde und Produzenten, soweit diese nicht direkt erfolgt und die Entgegennahme eventueller Mängelanzeigen und Änderungswünsche durch den Kunden zur Weiterleitung an den Produzenten.    

 

VIII. Lieferung und Ausführung der Leistungen an Laborgeräten:

  1. Angegebene Termine und Uhrzeiten zur Ausführung des Services oder zur Lieferung von Teilen sind ungefähre Angaben und nicht Bestandteil der Servicevereinbarung.  Angegebene Uhrzeiten sind nicht verbindlich, sofern die Servicevereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.  Wenn wir, trotz aller zumutbaren Bemühungen die angegebenen Zeiten einzuhalten, im Einzelfall dazu nicht in der Lage sind, sind wir berechtigt diese kurzfristig ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern.
  2. Die Lieferung von Teilen kann nach unserer Wahl auch in mehreren Einzellieferungen erfolgen.  Der Verzug bei einer Einzellieferung berechtigt nicht Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder von der Servicevereinbarung zurückzutreten oder die Lieferungen nicht anzunehmen.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen auch die Lieferungen im Rahmen der Servicevereinbarungen nach DDP  (Incoterms 2010) bis Bestimmungsort. Bis zur vollständigen Zahlung des für die Lieferung geschuldeten Betrages durch den Kunden an unsere Gesellschaft bleiben gelieferte Waren in unserem Eigentum. Der Kunde verwahrt diese Waren bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungen für uns nur treuhänderisch. 
  4. Wir können nicht bezahlte Waren jederzeit wieder vom Kunden zurückverlangen. Der Kunde gewährt den Vertretern unserer Gesellschaft ein unwiderrufliches Zugangsrecht zu seinem Gelände und Gebäuden zum Zwecke der Rückholung der Waren und anderer Materialien, die sich noch in unserem Eigentum befinden.

 

IX. Preise:

Der Kunde ist zur Bezahlung des Services sowie der Waren gemäß der Servicevereinbarung verpflichtet.  Sofern nicht  von uns schriftlich anders angegeben, beinhalten die Preise für den Service und die Waren nicht die Transportkosten, Versicherungen, Lizenzgebühren, Zollgebühren, Umsatz- und Gewerbesteuer oder andere, ähnliche Steuern. Diese sind gesondert durch den Kunden zu entrichten, mit Ausnahme solcher Abgaben, die auf die Nettoeinnahmen unserer Gesellschaft erhoben werden.  Es gelten die zu Vertragsbeginn und im Falle einer Vertragsverlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Listenpreise.

 

X. Zahlungsbedingungen:

Die Bezahlung für Service und Waren erfolgt netto entsprechend den Zahlungsbedingungen der Servicevereinbarung oder, sofern diese in der Servicevereinbarung nicht geregelt sind oder für den Fall, dass der Preis für den Service oder die Waren über den vereinbarten Rahmen hinausgehen innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung. Sollte eine Rechnungsstellung außerhalb der Servicevereinbarung erfolgen, ist der Kunde nicht zum Abzug etwaiger in der Servicevereinbarung erwähnter Nachlässe berechtigt.

 

XI. Gewährleistung:

  1. Soweit ein Mangel bei den von Vertretern unserer Gesellschaft erbrachten Serviceleistungen vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung, d.h. nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder nochmaligen Erbringung der Leistung berechtigt. Der Kunde hat hierzu die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten zu erfüllen, beispielsweise den Vertretern unserer Gesellschaft das betreffende Laborsystem zugänglich zu machen.
  2. Ist unsere Gesellschaft zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.  Ein Recht zum Rücktritt des Vertrages besteht für die Service-Vereinbarung nicht insgesamt, sondern lediglich für die betreffende Teilleistung.  Sollte dem Kunden ein Festhalten an der Service-Vereinbarung insgesamt unzumutbar sein, so kann er diese nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist und Ablehnungsandrohung mit Wirkung für die Zukunft kündigen.
  3. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht oder nur ungenügend erbrachter Serviceleistung anstatt der ordnungsgemäßen Serviceleistung bestehen nur, wenn der Kunde an der erbrachten Leistung unter Anlegung eines objektiven Maßstabes kein Interesse hat. Wir gewährleisten, dass die von uns zu erbringenden Serviceleistungen nur durch speziell hierfür geschulte und entsprechend ausgerüstete Mitarbeiter durchgeführt werden.

 

XII. Sicherheit und Gesundheitsschutz:

  1. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Beauftragten, die in der unmittelbaren und anliegenden Umgebung des Laborgerätes und der Teile arbeiten, ausreichend geschult sind und die maßgeblichen Vorschriften in Bezug auf Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz einhalten. Ferner gewährleistet der Kunde, dass ein angemessen geschulter Mitarbeiter oder ein vom Kunden autorisierter Dritter während der Durchführung des Services an dem Laborgerät anwesend ist und sich in Sichtweite, bzw. unmittelbarer Reichweite des durchführenden  Mitarbeiters unserer Gesellschaft zur Verfügung hält.
  2. Der Kunde wird sicherstellen, dass das jeweilige Laborgerät vor Durchführung des vorgenannten Services desinfiziert und dekontaminiert wurde. 
  3. Im Rahmen des angebotenen Annahmeservices hat der Auftraggeber uns über alle ihm bekannten potentiellen Gefährdungen, die von seinem Produkt ausgehen könnten, schon bei Auftragserteilung zu informieren. Dieses umfasst insbesondere nicht allgemein bekannte Gefährdungen, die bei Produktion, Transport und Lagerung auftreten könnten.  

 

XIII. Haftungsbeschränkungen beim Service von Laborgeräten:

  1. Unsere Haftung beim Service von Laborgeräten richtet sich zusätzlich noch nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze. Für wesentliche Fremderzeugnisse, beispielsweise Ersatzteile, beschränkt sich die Haftung unserer Gesellschaft auf die Abtretung der Ansprüche, welche uns gegenüber dem Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen würden.  Sollte die Inanspruchnahme des  Lieferanten des Fremderzeugnisses fehlschlagen, so bestehen nur die hierin festgelegten Mängelansprüche des Kunden gegenüber unserer Gesellschaft. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind auch gegenüber unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Eigene Garantien werden nicht gegeben.
    Alle Anfragen und Beanstandungen bei Serviceleistungen an unsere Gesellschaft sind ebenfalls über die oben angeführten Kontaktdaten an uns zu richten.
  2. Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund der Verletzung von Obliegenheiten des Kunden aus dem Vertrag entstehen und die auf Grundlage dieser AGB geschlossen wurden. Ebenfalls haftet unsere Gesellschaft nicht für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind, es sei denn, diese wären von uns verschuldet. Für Verschleißteile wie bewegliche Teile, Schläuche, Spritzen etc. wird keine Haftung übernommen.
  3. Unsere Gesellschaft haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
    Unsere Gesellschaft haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt oder falls sie nach dem Produkthaftungsgesetz zur Haftung verpflichtet ist. Wir haften des Weiteren für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder sogenannter Kardinalspflichten aus dem laufenden Vertragsverhältnis. Eine Haftung bei unwesentlichen Vertragspflichten wird, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere im Falle einfacher oder leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
    Im Falle der fahrlässigen Verursachung haftet unsere Gesellschaft begrenzt bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Ebenfalls haftet die Gesellschaft nur begrenzt in Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens bei allen Schäden, die von ihren einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich aber ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalspflichten verursacht wurden.
    Die in dieser Ziffer enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben sowie im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit, sofern wir die anfängliche Unmöglichkeit bei Vertragsschluss kannten oder kennen mussten.  Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden oder Schäden, die an anderen Sachen als den vertraglichen Systemen  selbst entstanden sind.
    Sofern eine Haftung durch unsere Gesellschaft ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von unseren Vertretern, leitenden Angestellten, anderen Arbeitnehmern, Werkvertragsnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Erbringung der Leistung oder Lieferung. Die Verjährungsfrist für Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen unsere Gesellschaft, die nicht auf einem Mangel der Leistung beruhen, beträgt zwei Jahre ab Entstehung des Anspruchs. Besteht die Leistung ausschließlich in der Zusendung eines Ersatzteils, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 90 Tage. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Leistung abgegeben haben.
    Im Falle der Haftung wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, wegen einer von unserer Gesellschaft, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus unerlaubter Handlung, wegen einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von unserer Gesellschaft, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wegen Ansprüchen aus anfänglicher Unmöglichkeit oder für Ansprüche gegenüber Händlern und Serviceanbietern nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten abweichend hiervon die vertraglich nicht abänderbaren gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

XIV. Haftungsausschluss beim Annahmeservice für Produktionsaufträge:

  1. Hinsichtlich des Annahmeservices beschränkt sich unsere Haftung nach den vorgenannten Bestimmungen allein auf den direkten Service im Zusammenhang mit Annahme und Weiterleitung des Auftrags an den Produzenten. 
  2. Für die Durchführung des Auftrags und das erstellte Produkt selbst haftet ausschließlich der mit dem Auftrag betraute Produzent und Vertragspartner des Kunden direkt gegenüber dem Kunden. Jede mit der Auftragsdurchführung in Zusammenhang stehende Haftung unsererseits ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Sollte die direkte Inanspruchnahme des  Auftragnehmers und Produzenten durch den Kunden fehlschlagen, so bestehen keine weiteren Mängel- oder Haftungsansprüche des Kunden gegenüber unserer Gesellschaft.      

 

XV. Softwarelizenzen:

Sofern ein Laborgerät und / oder dessen Teile Computersoftware enthalten, ist der Kunde berechtigt, diese nur für eigene betriebliche Zwecke und für die Lebensdauer des Laborgeräts und der Teile zu nutzen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Computersoftware das geistige und geschützte Eigentum unserer Gesellschaft oder unserer Lizenzgeber ist und dass der Rechtsanspruch auf das Urheberrecht an der Computersoftware ausschließlich unserer Gesellschaft oder unseren Lizenzgebern zusteht.

Der Kunde wird die Computersoftware ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von uns nicht kopieren, modifizieren, bearbeiten und Dritten nicht zugänglich machen, insbesondere nicht durch Verkauf,  Miete, Erteilen von Lizenzen oder auf andere Weise.  Weiterhin ist der Kunde nicht berechtigt, in der Software enthaltene Vermerke über das Copyright, über Betriebsgeheimnisse, Patente, Urheberrechte oder sonstige rechtliche Hinweise zu verändern oder zu entfernen.

 

XVI. Vertraulichkeit:

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen hinsichtlich des Geschäftsbetriebes oder geschäftlicher Angelegenheiten unserer Gesellschaft, insbesondere von uns  übermittelte Daten betreffend den Aufbau, die Struktur und der Fertigungsmethoden des Produkts und der Teile davon, vertraulich zu behandeln und dieses nicht an Dritte Personen, Firmen oder andere Gesellschaften weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung des Kunden ist nicht anwendbar, soweit der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass (I.) die Information bereits allgemein zugänglich war, (II.) die Information ohne Verschulden des Kunden allgemein öffentlich zugänglich wird, (III.) die Information dem Kunden bereits vor Vertragsschluss bekannt war oder (IV.) die Information dem Kunden rechtmäßig durch einen Dritten bekannt wurde.

 

XVII. Höhere Gewalt:

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, sofern diese aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von staatlicher Reglementierung, Streiks, Naturkatastrophen, anderen unabwendbaren Ereignissen, Krieg, Aufstand und Unruhen, Feuer, Überschwemmungen oder Wasserschäden, Explosionen, Handelssperren, Lieferverspätungen, Nichterlangen oder Rücknahme einer Export- oder Importgenehmigung eintritt, nicht im Einflussbereich der betreffenden Partei liegt und vor Vertragsabschluss der betreffenden Partei nicht bekannt war.

 

XVIII. Laufzeit und Beendigung:

  1. Jede Partei kann eine Servicevereinbarung kündigen wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus der Servicevereinbarung nicht erfüllt und diese Verpflichtungen auch nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachgeholt  werden oder die andere Partei insolvent wird oder ein Insolvenzverfahren einleitet oder ein solches Verfahren durch Dritte eingeleitet wird. Dies gilt auch im Falle sonstiger Verfahren, die auf Insolvenzverwaltung, treuhänderische Verwaltung oder Verwertung von Vermögensgegenständen zu Gunsten von Gläubigern gerichtet sind.
  2. Im Übrigen kann der Kunde die Service-Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung unserer Gesellschaft kündigen. Für den Fall der Kündigung sind wir berechtigt, dem Kunden die durch den Aufwand entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Aufwand gar nicht entstanden sei oder, dass dieser wesentlich niedriger war als von uns abgerechnet.
  3. Die Kündigung der Servicevereinbarung lässt die Rechte und Pflichten beider Parteien, die zeitlich vorher entstanden sind, unberührt. Im Falle der Kündigung der Servicevereinbarung durch unsere Gesellschaft bleibt der Kunde verpflichtet, noch ausstehende Vergütungen gemäß der Service Vereinbarung an uns für das noch laufende Vertragsjahr zu zahlen.
  4. Die Paragraphen Nummer XI bis XVII dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen  bleiben auch bei Beendigung der Service Vereinbarung und in der Zeit danach weiterhin gültig.

 

XIX. Abschließende Bestimmungen:

  1. Wie für alle Lieferungen und Leistungen gilt auch für unsere Serviceleistungen  ausschließlich deutsches Recht. Für die Kunden unserer Serviceleistungen, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind oder Kunden die ihren Wohn-, bzw. Geschäftssitz nicht in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht begründet. Dasselbe gilt, wenn ein solcher Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohn- / Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Unsere Befugnis, wahlweise auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand, wie am Sitz des Kunden anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) findet auch auf die im Rahmen einer Servicevereinbarung erfolgenden Verkäufe keine Anwendung.  
  3. Die Servicevereinbarung kann von keiner Partei, weder im ganzen noch in Teilen, ohne das schriftliche Einverständnis der anderen Partei an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Unsere Gesellschaft ist jedoch berechtigt die Service Vereinbarung an Konzernunternehmen (Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen u. ä.) abzutreten, beziehungsweise  zu übertragen.
  4. Sollte eine Partei Ansprüche aus diesem Vertrag nicht geltend machen, bedeutet dies nicht, dass sie deshalb auf diese Ansprüche verzichtet.
  5. Jegliche Erweiterung, Modifikation oder Nebenabrede in Bezug auf diese AGB bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung beider Parteien, welche durch jeweils eine vertretungsberechtigte Person beider Parteien unterzeichnet werden muss.
  6. Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB für Servicevereinbarungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweisen sich Vertrag und AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle der Kenntnis der Lücke gewählt worden wären.
  7. Für den Fall, dass die AGB in eine andere Sprache als die deutsche Sprache übersetzt werden, ist allein für alle Vertragspartner die deutsche Version bindend.